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Ihre Anwaltskanzlei

für Familien- & Erbrecht

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Mit über 40 Jahren Erfahrung

Unsere Kanzlei hat sich ganz auf Familien- und Erbrecht spezialisiert. Vertrauensvolle, zuverlässige und praxisgerechte Beratung. Hierfür stehen wir seit 1990 auch in Dresden.

Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land-und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt. Unser Ziel ist die umfassende und optimale Vertretung unserer Mandanten in besonders schwierigen Lebensphasen.

Introducing our law firm

Unser Sekretariat steht Ihnen für

Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung:

Montag - Donnerstag von

09:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr 

Termine sind nach Absprache auch per Skype oder außerhalb dieser Zeiten möglich.

BITTE BEACHTEN: Am Freitag, den 04.10.2024 bleibt unsere Kanzlei geschlossen. Wir bitten um Verständnis und stehen Ihnen wieder ab dem 07.10.24 zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung.

Wir suchen ab sofort zur Festanstellung eine Rechtsanwaltsfachangestellte für unser Büro in Dresden.

Näheres hierzu in der Rubrik "Aktuelles".

 

Wir freuen unserem Partner Rechtsanwalt David W. Oertel zur erneuten Auszeichnung als Top Anwalt Familienrecht. Zum 4. Mal in Folge wurde er durch das Focus Magazin damit zu den am häufigsten empfohlenen Rechtsanwälten Deutschlands gewählt.

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David Oertel

Karin Meyer-Götz

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Steuerrecht

JUDr. Heinrich Meyer-Götz

Spezialisiert auf Erbrecht und

Vorsorgeverfügungen

David W. Oertel
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Katrin Pursian-Woorth

Fachanwältin für Familienrecht

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Christin Apitz
Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht

Wir beraten Sie bei allen Rechtsproblemen einer Trennung und Ehescheidung einschließlich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang

bezüglich gemeinsamer Kinder, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung.

Erbrecht

Wir entwerfen für Sie Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen unter besonderer Berücksichtigung des Pflichtteilsrisikos. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir Vermögenstransferplanungen

für Ihre Familie und regeln gesellschaftsrechtliche Nachfolgeproblematiken Ihrer Firma mit optimaler steuerrechtlicher Gestaltung.

Vorsorgeverfügungen

Wir gestalten für Sie Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgeverfügungen sowie

Trauer- und Organverfügungen.

Wir beraten Sie bei

vorsorgenden Verfügungen für

den Krankheits- und Todesfall

und bei notwendigen rechtlichen Betreuungen, um für

Sie rechtzeitig Vorsorge zu

treffen.

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