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Unser Fachgebiet
Vorsorgeverfügungen
Vorsorgeverfügungen
Wir gestalten für Sie Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Sorgeverfügungen sowie Trauer- und Organverfügungen. Wir beraten Sie bei vorsorgenden Verfügungen für den Krankheits- und Todesfall und bei notwendigen rechtlichen Betreuungen, um für Sie rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Außerdem arbeiten wir mit der DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG und der Stiftung Vorsorgedatenbank zusammen.
Dort können wir Ihre Verfügungen einstellen, damit Ihre Wünsche auch jederzeit vom Betreuungsgericht, von Krankenhäusern und Ärzten gefunden und berücksichtigt werden können.
In allen Vorsorgeangelegenheiten arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner, Herrn RA Thorsten Detto, zusammen.
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JUDR. Heinrich Meyer-Götz
Spezialist für Vorsorgeverfügungen
Thorsten Detto
- in Kooperation
Spezialist für Vorsorgeverfügungen
Karin Meyer-Götz
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Spezialistin für Vorsorgeverfügungen
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