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Unser Fachgebiet

Schlichtung

Außergerichtliche Streitbeilegung oder gerichtliches Verfahren?

Wir favorisieren die außergerichtliche Streitbeilegung. Insbesondere wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, sollte in deren Interesse eine beidseitig gangbare Lösung gefunden werden. Dafür eignen sich Vierergespräche unter Beteiligung der jeweiligen Rechtsanwälte oder die Hinzuziehung eines unabhängigen anwaltlichen Schlichters. Wir bieten Ihnen erfahrene Schlichter, die Ihnen für die verschiedensten Gebiete zur Verfügung stehen. In eigenen Fällen kooperieren wir u. a. mit Herrn Rechtsanwalt Thorsten Detto, der ebenfalls gerichtlich bestellter Schlichter ist. 

 

Wir arbeiten auch mit Mediatoren, Familientherapeuten und sonstigen Beratungsstellen zusammen. Gibt es keine außergerichtliche Lösung, muss ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Besprechen Sie mit uns, welcher Weg für Sie in Frage kommt.

Unsere Kanzlei ist auch Gründer des Deutschen Schlichterbundes e.V., in dem deutschlandweit erfahrene Schlichter vertreten sind. Wir sind hierdurch in der Lage, Ihnen auch außerhalb von Dresden erfahrene und geeignete Schlichter zu empfehlen.“

Unsere Schlichter

Karin Meyer-Götz

Karin Meyer-Götz

gerichtlich bestellter Schlichterin

Mitglied im Deutschen Schlichterbund e.V.

David Oertel
Heinrich Meyer-Götz

David Oertel

gerichtlich bestellter Schlichter

Mitglied im Deutschen Schlichterbund e.V.

JUDR. Heinrich Meyer-Götz

gerichtlich bestellter Schlichter

Mitglied im Deutschen Schlichterbund e.V.

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