Unsere Kanzlei hat sich ganz auf Familien- und Erbrecht spezialisiert. Vertrauensvolle, zuverlässige und praxisgerechte Beratung. Hierfür stehen wir seit 1990 auch in Dresden.
Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt. Unser Ziel ist die umfassende und optimale Vertretung unserer Mandanten in besonders schwierigen Lebensphasen.
Unsere Kanzleihistorie
Die Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen vertritt - seit nunmehr über 40 Jahren - bundesweit Mandanten und zählt zu den profiliertesten Adressen im Familien- und Erbrecht. Die gebürtige Stuttgarterin, Karin Meyer-Götz, gründete gemeinsam mit ihrem Ehemann, Heinrich Meyer-Götz, die Kanzlei zunächst in ihrer Heimatstadt. 1993 erfolgte der Umzug nach Dresden, wo sich die Kanzlei in den Folgejahren immer mehr auf den Bereich des Familienrechts spezialisierte.
Etwa zur gleichen Zeit kam auch der gebürtige Plauener, David Oertel, nach Dresden, der über 15 Jahre lang die familien- und erbrechtlichen Bereiche einer ebenfalls in Dresden ansässigen mittelständigen Anwaltskanzlei vertreten hat. Im Jahre 2015 einigten sich die Rechtsanwälte Karin und Heinrich Meyer-Götz mit dem Fachanwalt für Familienrecht und Spezialisten im Erbrecht, auf eine Partnerschaft und den neuen Kanzleinamen Meyer-Götz, Oertel & Kollegen. Seit dieser Zeit führen die drei Partner gemeinsam das Team, dass aktuell aus
sechs hochspezialisierten Anwälten besteht.
Die Fachkompetenz in unserer Kanzlei ist unbestritten hoch. Seit Jahren ist die Kanzlei in der großen Focus-Anwaltsliste "Top-Anwälte in Deutschland" im Bereich Familienrecht platziert.
Frau Rechtsanwältin Karin Meyer-Götz gibt mit dem Formularbuch "Familienrecht", zwischenzeitlich in der 4. Auflage, eines der Standart-werke in der Fachliteratur heraus. Insgesamt 15 deutschlandweit anerkannte Familienrechtsexperten, darunter allein 4 Anwälte aus der Kanzlei Meyer-Götz, Oertel und Kollegen, stellen in diesem Werk die gesamte anwaltliche Tätigkeit auf dem Rechtsgebiet für andere Anwälte dar.
Herr Rechtsanwalt Oertel ist Dozent der Deutschen Anwaltakademie und bildet dort andere Familienrechtsanwälte aus.
Gemeinsam mit unserem Team sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Bereichen des Familien- und Erbrechts.
Ihre Partner der Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen
Karin Meyer-Götz, Heinrich Meyer-Götz und David Oertel
Familienrecht
Wir beraten Sie bei allen Rechtsproblemen einer Trennung und Ehescheidung einschließlich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang
bezüglich gemeinsamer Kinder, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung.
Erbrecht
Wir entwerfen für Sie Testamente und sonstige letztwillige Verfü-gungen unter besonderer Berücksichtigung des Pflichtteilsrisikos. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir Vermögenstransferplanungen
für Ihre Familie und regeln gesellschaftsrechtliche Nachfolgeproblematiken Ihrer Firma mit optimaler steuerrechtlicher Gestaltung.
Vorsorgeverfügungen
Wir gestalten für Sie Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgeverfügungen sowie
Trauer- und Organverfügungen.
Wir beraten Sie bei
vorsorgenden Verfügungen für
den Krankheits- und Todesfall
und bei notwendigen rechtlichen Betreuungen, um für
Sie rechtzeitig Vorsorge zu
treffen.